








Pflegezusatzversicherung
Die Pflege für alle Fälle.
Die Pflegezusatzversicherung ergänzt wirksam die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Damit bleiben Sie im Fall der Fälle unabhängig und brauchen nicht Ihr Erspartes oder
das Ihrer Angehörigen zu belasten.
Wie viel kostet die Pflege?
Die obligatorische Pflegeversicherung übernimmt lediglich einen Teil der anfallenden
Pflegekosten
und deckt somit in den meisten Fällen die Kosten der Pflege nur teilweise
ab. Die Finanzierungslücke kann je nach Pflegestufe 700 bis 1300 Euro ausmachen.
Auf der einen Seite fallen mit dem Umzug in ein Heim die bisherigen Lebenshaltungskosten
für Wohnen und Ernährung weg. Schwieriger wird die Situation, wenn einer der beiden
Partner in ein Pflegeheim muss und der andere in der Wohnung oder dem Haus wohnen
bleibt. In dieser Situation sind die Heimkosten vollständig als zusätzlicher Aufwand
zu finanzieren.
Wie hoch muss der Zusatzschutz durch eine Pflegezusatzversicherung sein?
Den Tagesgeldsatz kann bei Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auf
Tagessätze zwischen 10 und 150 Euro festgelegt werden. Das sind 300 bis 4500 Euro
im Monat. Wie hoch er im jeweiligen Fall sein muss, hängt von den künftigen Kosten
und davon ab, wie weit die laufenden Einnahmen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen
Pflegepflichtversicherung reichen. Andernfalls muss das eigene Vermögen, soweit vorhanden,
eingesetzt werden um eine ausreichende Pflege zu ermöglichen. Oder der Staat springt
in Form von Sozialhilfe ein. Doch in der Regel holt sich das Sozialamt das Geld von
den Unterhaltsverpflichteten, meistens den Kindern, zurück.
Aus diesem Grund ist es auf jeden Fall ratsam über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung
nachzudenken.
Der Versicherungstipp: Mit einem Pflegetagegeld von 20 Euro bei Pflegestufe I, von
40 Euro bei Pflegestufe II und von 50 Euro bei Pflegestufe III kommen Sie einigermaßen
über die Runden. Mit jeweils 20 Euro mehr sind Sie auf der sicheren Seite. Wem diese
Monatsprämien zu hoch sind: Erfahrungsgemäß können zumindest zum größten Teil die
Aufwendungen für Pflegestufe I und II mit Hilfe der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung
gedeckt werden. Auf jeden Fall sollte für die Pflegestufe III vorgesorgt werden.