








Krankenzusatzversicherung
Komfortschutz auch für gesetzlich Versicherte.
Die Krankenzusatzversicherung ergänzt günstig die gesetzliche Krankenversicherung
und bringt Sie in den Genuss der Behandlung als Privatpatient.
Wichtiges zur privaten Krankenzusatzversicherung
• Vorteile der Krankenzusatzversicherung
• wichtige Lücken schließen
• Leistungsumfang
• wer sollte sich versichern
• Kosten
• Zahnzusatzversicherung
Ihre Vorteile der Krankenzusatzversicherung
- freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)
- Heilpraktikerleistungen
- keine Zuzahlung bei Medikamenten
- hohe Erstattung für Sehhilfen
- weltweiter Versicherungsschutz
- hochwertiger Zahnersatz ohne Beschränkungen
Wichtige Lücken schließen
Der Gesetzgeber kann den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit
kürzen - damit werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr
vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solchen Einschnitten
kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung begegnen.
Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab.
Versichert werden können die drei Bereiche ambulante Leistungen (z.B. Arztbesuche,
Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie,
Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
Wichtig: Häufig können Leistungen aus der privaten Krankenzusatzversicherung nicht
sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen mit Wartezeiten von
mehreren Monaten rechnen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung
übernommen werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig bevor Sie eine private Krankenversicherung
abschließen.
Leistungsumfang
Die Mehrzahl der Deutschen (rund 90 Prozent) ist gesetzlich krankenversichert. Eine
Krankenzusatzversicherung ist für diese Gruppe dann sinnvoll, wenn der bestehende
Versicherungsschutz nicht (mehr) ausreichend ist.
Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Leistungen als Krankenzusatzversicherung
an, so zum Beispiel die Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung in der Klinik,
Kostenerstattung für Sehhilfen, für Zahnersatz, Medikamente oder alternative Behandlungs-
und Heilmethoden.
Informieren Sie sich umfassend - häufig variieren die Preise und Leistungen der einzelnen
Anbieter stark.
Wer sollte sich versichern?
Grundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob er mit seinem Krankenversicherungsschutz
- auch in Zukunft! - noch richtig abgesichert ist. Eine Zusatz-Versicherung kann
jeder abschließen, unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig, Hausfrau,
Arbeiter, pflicht- oder freiwillig versichert sind. Bereits geplante oder begonnene
Behandlungen werden von der Kranken-Zusatzversicherung jedoch nicht finanziert.
Die Kosten
Wie bei der Privaten Vollversicherung variieren die Beiträge für Zusatz-Leistungen
stark: Eine Rolle spielen neben der Wettbewerbssituation der Anbieter auch Alter,
Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers. Je jünger und gesünder Sie
sind, desto günstiger fallen auch die Beiträge für eine private Krankenzusatzversicherung
aus.
Wichtig: Beantworten Sie Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand immer wahrheitsgemäß.
Im schlimmsten Fall riskieren Sie sonst nämlich den Verlust des Versicherungsschutzes.
Übrigens: Krankheiten, die nach Abschluss einer Zusatzversicherung auftreten, kann
der Versicherer nicht als Grund für eine Beitragserhöhung heranziehen.
Ergänzungs- oder Modultarife?
Entscheiden Sie sich für einen sogenannten Ergänzungstarif,
können Sie Leistungen aus verschiedenen Teilbereichen wählen (ambulante Leistungen,
zahnärztliche Leistungen, Leistungen bei stationärem Klinikaufenthalt) und darüber
hinaus noch Schwerpunkte setzen. Die Erstattungssätze der meisten Ergänzungstarife
fallen jedoch eher gering aus. Modul-Tarife gelten dagegen immer nur für einen bestimmten
Leistungsbereich, wobei Sie je nach Bedarf auch mehrere Bereiche versichern können.
Modul-Tarife sind meist teurer, verfügen aber in der Regel über die besseren Leistungen.
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in puncto Zahngesundheit nur noch für die Grundversorgung
auf. Seit Januar 2005 leisten die Kassen für Zahnersatz so genannte befundbezogene
Festzuschüsse. Deren Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und nicht mehr
an der Behandlungsmethode. Die Kassen tragen also die Kosten für die Behandlung,
die bei einem bestimmten Befund üblich ist. Extras wie Inlays, die Patienten den
auffälligen Amalgamfüllungen aus kosmetischen Gründen oft vorziehen, müssen Versicherte
selbst bezahlen - wenn sie keine private Krankenzusatzversicherung in Form einer
Zahnzusatzversicherung abschließen.
Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist groß, die Tarife und Leistungen unterscheiden
sich mitunter erheblich. Generell müssen Sie jedoch davon ausgehen, dass bereits
begonnene oder geplante Behandlungen nicht von der Zusatzversicherung getragen werden.
Achten Sie auch darauf, ob Sie zusätzlich zur Zahnversorgung weitere Leistungen wie
die Kostenerstattung für Sehhilfen absichern müssen. Manche Anbieter setzen dies
voraus. Informieren Sie sich daher umfassend und lassen Sie sich von einem unserer
Experten beraten.
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