








Hundehaftpflichtversicherung
Hund und Pferd verursachen jedes Jahr mehr als 100.000 Unfälle.
Schützen Sie sich!
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Ihr Hund bei Dritten einen Schaden
verursachen, für den Sie zur Haftung herangezogen werden können.
Wichtiges zur Hundehaftpflichtversicherung:
• die Grundlagen
• Leistungsumfang
• für welches Tier
• Hundeversicherung
• typische Schadenfälle
Vorteile der Hundehaftpflichtversicherung
- ersetzt Kosten der durch Hunde verursachten Schäden
- absolutes Muss für jeden Hundehalter
- schützt Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen
- übernimmt Gefährdungshaftung als Hundehalter
- übernimmt Haftung des kurzzeitigen Hundehüters
- hoher Versicherungsschuz zu kleinen Preisen
Die Grundlagen
Ihr Hund reißt sich beim Spaziergang los und lässt einen Fahrradfahrer stürzen? Solche
Unfälle sind nicht vorhersehbar, und Sie müssen auch nicht unbedingt die Schuld daran
tragen. Dennoch: Sie als Halter zahlen - wenn nötig haften Sie mit Ihrem gesamten
Vermögen und ein Leben lang. Daher ist die Hundehaftpflichtversicherung für verantwortungsvolle
Hundehalter unverzichtbar.
Bundesweit hat derzeit nur etwa ein Drittel der Hundehalter eine entsprechende Versicherung
- zu wenig, wenn man bedenkt, wie hoch die finanzielle Belastung im Schadensfall
werden kann und wie günstig dagegen eine Hundehaftpflichtversicherung ist.
Übrigens: Je größer das Tier, desto größer fällt in der Regel der Schaden aus. Besitzer
von Pferden, Hunden, Rindern oder Eseln sollten auf eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
also nicht verzichten. Richten dagegen kleine Haustiere wie Katzen, Vögel, Hamster
oder Kaninchen Schaden an, springt die Privathaftpflicht-Versicherung ein.
Leistungsumfang
Verursacht Ihr Haustier einen Schaden, so haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten
Vermögen. Deshalb ist es sinnvoll, eine Versicherung mit einer möglichst hohen bzw.
unbegrenzten Deckungssumme abzuschließen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten
bei mehreren versicherten Tieren Sonderkonditionen an.
Ausnahme: Die Versicherung zahlt nicht, wenn ein Schaden absichtlich herbeigeführt
wurde. Auch Schäden, die Ihnen als Halter durch Ihr eigenes Tier entstehen, sind
von der Versicherung nicht abgedeckt.
Für welches Tier?
Als Tierhalter sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Haustier anrichtet.
Außerdem nimmt der Gesetzgeber an, dass die Haltung bestimmter Tiere schon eine Gefahr
an sich darstellt. Solche Tiere sind nicht über die normale Haftpflichtversicherung
mit abgesichert.
Für Hunde müssen Sie also eine separate Versicherung abschließen, wenn Sie optimal
vor finanziellen Schäden geschützt sein wollen. Kleintiere dagegen - und dazu gehören
Hamster, Bienen, Vögel, Katzen u. ä. - fallen in den Bereich der Privathaftpflicht-Versicherung.
Hundeversicherung
Wenn Ihr Hund zubeißt, kann es teuer werden. Noch teurer wird es, wenn der Hund auf
die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht. Als Halter haften Sie persönlich
für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Besonders wenn Menschen verletzt
werden, gehen die Kosten für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld rasch
in die Tausende. Trägt ein Opfer bleibende Gesundheitsschäden davon, zahlt man als
Verantwortlicher oft lebenslang.
Schäden, die Ihr Hund verursacht, sind nicht durch Ihre private Haftpflichtpolice
gedeckt. Als Hundebesitzer brauchen Sie deshalb eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.
Finanzielle Belastungen für die Absicherung fallen nicht an, denn eine Hundehaftpflichtversicherung
ist bereits schon sehr günstig zu haben.
Typische Schadenfälle
Wer ein Hund besitzt, sollte unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen,
denn verursacht das eigene Tier einen Schaden, indem es zum Beispiel fremdes Eigentum
beschädigt / zerstört oder einen Menschen verletzt, dann haften Sie unbegrenzt mit
Ihrem gesamten Vermögen.
Die Hundehaftpflichtversicherung ist für Besitzer von Hunden unverzichtbar, denn
diese Tiere können durch ihre Größe erhebliche Schäden anrichten. Reißt sich ein
Hund einmal los, läuft auf die Straße und verursacht dabei einen Unfall, zahlt die
Hundehaftpflichtversicherung den Schaden.
Als Tierhalter von Katzen, Vögel, Hamster und Kaninchen benötigen Sie keine Tierhalterhaftpflichtversicherung,
denn bei Schäden durch diese Tiere springt die eigene Privathaftpflichtversicherung
ein.
Extraleistungen
In der Regel deckt die Hundehaftpflicht-Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter
ab, die sich aus dem Verhalten Ihres Hundes ergeben. Dabei gilt: Versichert ist nicht
der Halter, sondern der Hund. Geht also Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren, bleibt
der Versicherungsschutz weiter bestehen.
Zusätzlich bieten einige Versicherungsgesellschaften Sonderkonditionen an: So sind
in der Regel Jungtiere (Welpen) zwischen einem halben und einem Jahr beitragsfrei
mitversichert, wenn für das Muttertier bereits eine Police abgeschlossen wurde. Sie
sollten es Ihrer Versicherungsgesellschaft aber immer mitteilen, wenn Sie ein neuen
Hund erwerben oder bekommen.
Wichtig: Eigene Schäden sind nicht versicherbar. Zerkratzt Ihr Hund also das neue
Sofa, müssen Sie für diesen Schaden leider selbst aufkommen.
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