

















Hausratversicherung
Schützen Sie Ihr Eigentum und versichern Sie Ihren Hausrat!
Keine Angst mehr vor Feuer, Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl, Glasbruch und
Fahrraddiebstahl. Die Hausratversicherung schützt Sie vor Verlust und Beschädigung
Ihres Hausrates.
Zum Vergleich Hausratversicherung
Wichtiges zur Hausratversicherung:
• Leistungsumfang
• wer braucht sie
• typische Schadenfälle
• vorsicht Unterversicherung
• was muss ich beachten
• außerhalb der Wohnung
Vorteile der Hausratversicherung
- Hochwertiger Schutz zu geringem Beitrag
- Schutz vor Feuer und Einbruchdiebstahl
- Schadensersatz zum Wiederbeschaffungswert
- Versicherungsschutz auch auf Reisen
- Schutz gegen Fahrraddiebstahl und Glasbruch
- vorläufiger Versicherungsschutz ab Antragseingang
Leistungsumfang
Mit einer Hausratversicherung sind Sie vor Risiken geschützt, welche Schäden an Ihrem
Hausrat verursachen. Versichert sind sämtliche Einrichtungsgegenstände wie Möbel,
Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Geschirr und Kleidung, Werkzeug, Wertsachen inklusive
Bargeld und Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel. Die Hausratversicherung schützt
Ihren Haushalt bei Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl
entstehen und zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten
bis zur vereinbarten Höhe.
Wichtig: Wertsachen sind nicht in voller Versicherungssumme erstattungsfähig. Normalerweise
sind diese bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Gegen einen Zuschlag
kann, wer besonders viele Wertsachen besitzt, eine Erweiterung der Erstattung für
Wertsachen abschliessen.
Auch Antiquitäten sind über die Hausratversicherung mitversichert, solange es sich
um Möbel handelt. Andere Gegenstände, wie z. B. Münzen oder Schmuck, gehören zu den
Wertsachen!
Wer braucht sie?
Ob eine Hausratversicherung sinnvoll für Sie ist oder nicht, müssen Sie selbst entscheiden.
Sinnvoll ist eine Hausratversicherung vor allem dann, wenn der Hausrat sehr wertvoll
ist, so dass der Verlust und die Wiederbeschaffung eine hohe oder nicht zu bewältigende
finanzielle Belastung darstellen würden.
Übrigens: Eine Hausratversicherung ist nicht nur für älter Menschen empfehlenswert.
Auch junge Leute sollten ihren Hausrat versichern. Der Versicherungsschutz über die
Eltern endet nämlich mit dem Umzug in die eigenen vier Wände.
Typische Schadenfälle
Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat gegen Feuer, Wasser und Einbruchschäden.
Zum Hausrat zählen Teppiche, Möbel und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr, Werkzeug
und Kleidung. Desweiteren sind Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Wertsachen
wie Münzen und Schmuck sowie Bargeld versichert.
Besonders zu beachten ist die Höhe Ihrer Wertsachen, denn die Hausratversicherung
versichert im Normalfall die Wertsachen mit ca. 20 % der Versicherungssumme. Übersteigt
der Wert Ihrer Wertsachen diese Grenze, sollten Sie gegen einen Beitragszuschlag
die Begrenzung anpassen.
Die Hausratversicherung zahlt z. B. bei einem Einbruch in der Wohnung für die entwendeten
und beschädigten Gegenstände den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten.
Vorsicht Unterversicherung
Die richtige Versicherungssumme zu berechnen ist nicht so einfach. Haben Sie viele
Antiquitäten oder teure Elektrogeräte können Sie sich schnell verschätzen. Ist der
Wert Ihrers Hausrats größer als die vereinbarte Versicherungssumme spricht man von
der Unterversicherung. Daher bieten die meisten Hausratversicherungen einen Unterversicherungsverzicht
an, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche 650 € Versicherungssumme vereinbaren. Durch
den Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer auch bei einer tatsächlichen
Unterversicherung auf Kürzung der Leistungen im Schadensfall.
Was passiert bei Unterversicherung
Kommt es im Schadensfall beispielsweise zu einer
Unterversicherung von 50 %, kann der Hausratversicherer die Ersatzzahlungen ebenfalls
um 50 % kürzen. Verhindern können Sie dies jedoch indem Sie einen Unterversicherungsverzicht
vereinbaren. Somit verhindern Sie einen Leistungsabzug in der Hausratversicherung.
Dafür müssen Sie allerdings 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche versichern. Informieren
Sie sich und lassen Sie sich beraten!
Was muss ich beachten?
Im Schadensfall der Hausratversicherung z. B. durch Feuer oder Wasser müssen Sie
einige Obliegenheiten (Regeln) beachten. Generell gilt: Sie müssen alles tun, um
einen Schaden abzuwenden bzw so klein wie möglich zu halten. Desweiteren müssen Sie
einen Schaden Ihrer Hausratversicherung sofort melden. In Fällen wie Einbruch oder
Diebstahl sollten Sie die Polizei einschalten. Hilfreich ist auch die sofortige Erstellung
eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Sachen, denn spätere Ergänzungen muss
der Hausratversicherer nämlich nicht mehr akzeptieren. Generell sinnvoll ist, Quittungen
über teure Gegenstände aufzuheben und diese fotografiert.
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Zum Hausrat zählen sehr viele Gegenstände
inklusive Wertsachen wie Schmuck und Bargeld. Doch nicht alle Fälle sind über die
Hausratversicherung abgedeckt. Kein Leistung zu erwarten haben Sie beispielsweise
wenn ein Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder bei einfachen
Diebstählen, welche ohne Anzeichen eines Einbruchs geschehen sind. Erkundigen Sie
sich aber bei Ihrer Hausratversicherung ob Sie auch diese Risiken gegen Beitragszuschlag
versichern können.
Alle mit dem Gebäude fest verbundene Sachen wie beispielsweise eine Einbauküche oder
ein Parkettfußboden zählen nicht zum Hausrat. Solche Bestandteile sind durch die
Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Auch günstige Wohngebäudeversicherung finden Sie
auf unserer Webseite.
Außerhalb der Wohnung
Was passiert, wenn teure Gegenstände beschädigt oder zerstört werden ausserhalb der
eigenen vier Wände? In vielen Fällen zahlt die Hausratversicherung auch dann, wenn
etwa Gegenstände auf Geschäftsreisen benötigt werden.
Umzug: Vorsicht vor Unterversicherung!
Auch wehrend eines Umzugs ist der Hausrat versichert.
Allerdings sollten Sie darauf achten, erweitert sich Ihre Hausrat mit dem Umzug könnten
Sie unterversichert sein. Berechnen Sie die Versicherungssumme neu wenn Sie keinen
Unterversicherungsverzicht vereinbart haben!