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Private Haftpflichtversicherung

Auf diese Versicherung dürfen Sie nicht verzichten!

 

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie oder Ihre Kinder Dritten einen Schaden zufügen und dieser Sie dafür haftbar machen will und Schadenersatz fordert.

 

Mit bis zu 30% Nachlass erhalten Sie hier sehr günstige Privat-Haftpflichtversicherungen!

 

 

 

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Wichtiges zur Haftpflichtversicherung:

 

Vorteile der Privathaftpflichtversicherung

die Grundlagen

Leistungsumfang

wer ist versichert

Kosten

typische Schadenfälle

der richtige Vertrag

 

 

 

 

 

 

Vorteile der Privathaftpflichtversicherung

- günstiger Schutz vor Schadenersatzforderungen

- bis 100 Mio. Euro Deckung

- Deckung für Personen- und Sachschäden

- Schutz rund um die Uhr und weltweit

- passend für Familie, oder Single

- Haftung auch für Kleinkinder

- günstige Beiträge und als Vorsorgeaufwendungen absetzbar

 

Die Grundlagen

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder einfach nur Pech - ein Missgeschick oder ein Unfall ist schnell geschehen, und die Kosten zur Schadensbehebung können ganz schön hoch sein. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind.

 

Leistungsumfang

Abwehr unberechtigter Ansprüche
Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflichtversicherung wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland
Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, um optimal geschützt zu sein.

Wann zahlt die Versicherung nicht?
Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt unter anderem nicht bei vorsätzlich begangenen Schäden, bei Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, Bußgeldern oder Schäden, die durch ein Kraftfahrzeug entstanden sind. Für Letzteres bietet die
Kfz-Haftpflichtversicherung Deckung.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Sie Dritten zufügen und für die Sie verantwortlich sind. Ehepartner und Kinder sind gemeinsam versichert - Kinder in der Regel so lange, bis Sie die Schule und erste Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch unverheiratete Paare können bei einigen Versicherungsgesellschaften in einer einzigen Police versichert sein. Informieren Sie sich und lassen Sie sich beraten.

Sind auch Tiere mitversichert?
Die Privathaftpflicht kommt auch für Schäden auf, die Ihr Haustier bei Dritten verursacht - allerdings nur mit Einschränkungen. Versichert sind Katzen, Meerschweinchen oder Vögel. Größere Tiere wie Hunde, Pferde oder Rinder müssen Sie mit einer eigenen
Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen.

Thema Kosten

Die Beiträge für eine Privathaftpflicht-Versicherung variieren je nach Anbieter. Sie sollten also z.B. mittels eines Haftpflicht-Versicherungsrechner ausführlich vergleichen, bevor Sie einen Vertrag abschliessen.

Generell gilt jedoch:
Günstige Haftpflichtversicherungen kann man heute schon für rund 50 Euro im Jahr abschliessen - ein vergleichsweise geringer Betrag, wenn man an die Kosten denkt, die nach einer einzigen Unaufmerksamkeit auf einen zukommen können.

Typische Schadenfälle

Eine Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor wichtigen Risiken des Alltags. Dazu gehören das umgestoßene Weinglas auf dem teuren Teppich der Nachbarin oder auch ein Unfall auf eisglatten Gehwegen vor Ihrem Haus. Versicherer haften demnach für drei Schadenarten: Personenschäden wie Verletzung oder Tod, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden hervorgehen. Auch für reine Vermögensschäden kommen manche Versicherer - meist allerdings nur eingeschränkt - auf.

Der richtige Vertrag

Eine Privathaftpflicht-Versicherung braucht grundsätzlich jeder. Denn die Gefahr, im täglichen Leben einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Wer anderen schuldhaft - also vorsätzlich oder fahrlässig - einen Schaden zufügt, haftet per Gesetz in unbegrenzter Höhe.

Gerade Familien mit Kindern, die man Kinder nicht permanent beaufsichtigen kann, sollten sich über die Möglichkeiten einer Haftpflicht-Versicherung informieren.

Segler brauchen eine Sportbootversicherung und Besitzer großer Tiere (Pferde, Hunde, Rinder) sollten sich über die Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren.

Sonderleistungen zusätzlich versichern
Die einfache Form der Haftpflichtversicherung schützt Sie vor zahlreichen Risiken. Einige Bereiche müssen aber zusätzlich abgesichert werden.

 

Allmählichkeitsschäden

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) 2002 sind Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen und Temperatur sowie deren Folgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend für den Auschluss ist nicht, dass der Schaden allmählich eintritt (das kann auch plötzlich passiert sein), sondern dass das schadenauslösende Ereignis über einen längeren Zeitraum eingewirkt hat. Ob von einer allmählichen Einwirkung ausgegangen werden kann ist schwer zu definieren. Jedoch haben sich mittlerweile Richtwerte durch verschiedene Rechtsprechungen ergeben. So kann bei Zerstörung eines Stromkabels durch einen Bagger die darauf folgende Feuchtigkeitseinwirkung ab 3 Jahre sowie bei Verwerfung eines falsch verlegtem Parkettfußbodens durch die Feuchtigkeitseinwirkung von bereits 4 bis 5 Wochen von allmählicher Einwirkung ausgegangen werden. Bei Temperatureinwirkung von mind. 6 Monaten auf eine Schamottewand oder bei dem einfrieren einer Heizungsanlage infolge sinkender Raumtemperatur bereits ab 4 Tagen. Letzteres gilt jedoch als umstritten.

 

Ab den AHB 2008 gelten Allmählichkeitsschäden nicht mehr als Auschluss. Dies gilt auch für ältere Verträge wenn Ihr Versicherer eine Innovationsklausel vorsieht. Lassen Sie von einem Spezialisten Ihren Vertrag regelmäßig auf Aktualität prüfen.

 

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)

 

AHB 2002

AHB 2008

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